Gerichtsurteil entlastet Paketboten nach Hundeangriff
Ein Paketbote rettete sich vor angreifenden Hunden, indem er auf die Motorhaube eines geparkten Porsches sprang. Das Amtsgericht München entschied, dass der Bote nicht für die Schäden am Fahrzeug haften muss. Das Gericht stellte fest, dass der Hundehalter für den Vorfall verantwortlich ist und bleibt auf den Kosten sitzen. Das Urteil unterstreicht die rechtliche Stellung des Paketboten in solch gefährlichen Situationen.
Spiegel, Ntv, Auto Motor und Sport, T-Online, JuraForum.de, AsatuNews.co.id