Freisprüche für Bahnmitarbeiter nach tödlichem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen
In einem aufsehenerregenden Prozess endete die Verhandlung um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit Freisprüchen für zwei angeklagte Bahnmitarbeiter. Das Gericht stellte fest, dass die entsprechenden Beweise nicht ausreichten, um eine schuldhafte Handlung nachzuweisen. Vorangegangen waren heftige Diskussionen und Forderungen nach Bewährungsstrafen, jedoch konnten Experten im Laufe des Verfahrens die Unschuld der Angeklagten belegen. Das Urteil, das nach dem Unglück mit fünf Todesopfern erwartet wurde, sorgt für gemischte Reaktionen unter den Betroffenen und in der Öffentlichkeit.
Ntv, Der Spiegel, SZ.de, DIE ZEIT, Merkur, T-Online, WEB.DE, FAZ, STERN.de, RP Online