Bundesverfassungsgericht erklärt Wohnungsdurchsuchungen in WG für unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Wohnungsdurchsuchungen bei unverdächtigen Mitbewohnern nicht zulässig sind. In einem konkreten Fall wurde eine Durchsuchung in Nürnberg für rechtswidrig erklärt. Das Gericht betonte, dass die Zugehörigkeit zu einer Wohngemeinschaft keinen ausreichenden Grund für eine Durchsuchung darstellt. Diese Entscheidung wurde im Kontext einer Razzia aufgrund von Graffiti-Vorfällen gefällt, wobei das Gericht klarstellte, dass die Rechte unverdächtiger Mitbewohner geschützt werden müssen.
LTO.de, WELT, STERN.de, FAZ, upday News, diebayern.de