BGH-Entscheidungen zum Abschleppen von Fahrzeugen bei zu langem Parken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Fahrzeuge, die zu lange parken oder deren Parkschein abgelaufen ist, sofort abgeschleppt werden dürfen. Dies gilt auch für Privatgelände, wobei der Fahrzeughalter in der Folge die Kosten des Abschleppunternehmens tragen muss. Die neuen Urteile verdeutlichen, dass das Parken über die erlaubte Zeit hinaus zu hohen Strafen führen kann.
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