Diskriminierung im Bewerbungsverfahren: Klage einer nicht-binären Person abgewiesen
Ein Berliner Arbeitsgericht hat die Klage einer nicht-binären Person abgewiesen, die sich aufgrund einer Bewerbungsabsage diskriminiert fühlte. Die Klägerin forderte eine Entschädigung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und argumentierte, dass sie aufgrund ihres Geschlechts unfair behandelt wurde. Das Gericht stellte jedoch fest, dass in diesem Fall eine falsche Anrede nicht ausreicht, um eine Entschädigung zu rechtfertigen. Damit bleibt die Entscheidung des Unternehmens, die Bewerbung abzulehnen, rechtlich unangefochten.
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