Bundesregierung beschließt Speicherpflicht für IP-Adressen
Die Bundesregierung hat im Kabinett die Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen beschlossen. Diese Maßnahme, die Internetanbieter zur Speicherung von IP-Adressen für drei Monate verpflichtet, soll dazu dienen, Täter im digitalen Raum besser aufspüren zu können. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundestag zur Prüfung vorgelegt. Unterstützt wird die Initiative von verschiedenen Institutionen, die betonen, dass diese Maßnahme ein wichtiges Werkzeug für Ermittler im Kampf gegen Internetkriminalität, einschließlich Kindesmissbrauch, darstellt. Immer wieder wird die Diskussion um die Speicherung von IP-Adressen als Reizthema geführt, doch die Koalition hat sich auf die Notwendigkeit der Maßnahmen geeinigt.
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