Gerichtsurteil zu Grundsicherung und gefühlter Identität
Ein Gericht hat entschieden, dass das Gefühl einer deutschen Identität keinen Anspruch auf Grundsicherung begründet. Dies betrifft insbesondere eine Russin, die angibt, sich als Deutsche zu fühlen. Laut dem Urteil ersetzt ein solches Identitätsgefühl kein notwendiges Aufenthaltsrecht, und somit hat die betroffene Person keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
WELT, LTO.de, Tagesspiegel, idea.de, migazin.de, STERN.de