Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigt Ausschluss von Extremisten aus der juristischen Ausbildung
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Land Thüringen Extremisten von der juristischen Ausbildung ausschließen darf. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage der AfD-Fraktion, die gescheitert ist. Das Gericht betont, dass Bewerber, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind, von der Juristenausbildung ausgeschlossen werden können. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für zukünftige Jurastudenten haben und stärkt die Rechtsposition des Staates im Umgang mit extremistischen Tendenzen innerhalb der Justiz.
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