Gericht weist Klagen gegen „Correctiv“ ab – Pressefreiheit gestärkt
In einer Reihe von Urteilen hat das Gericht Klagen gegen die Rechercheplattform „Correctiv“ abgewiesen, die sich auf Berichte über das umstrittene Potsdamer Treffen bezogen. Die Kläger, darunter die Personen Vosgerau und Mörig, hatten versucht, die Berichterstattung als skandalös zu brandmarken. Die Richter betonten die Bedeutung der Pressefreiheit und wiesen darauf hin, dass die Recherche zu einem ‚Geheimplan gegen Deutschland‘ weiterhin Bestand hat. Diese Entscheidungen stärken die Unabhängigkeit der Medien und bezeugen, dass in der Berichterstattung wichtige gesellschaftliche Themen aufgegriffen werden. Trotz der Einwände der Kläger wurde entschieden, dass wörtlich keine diskriminierenden Äußerungen getätigt wurden.
Spiegel, Deutschlandfunk, LTO.de, correctiv.org, Neue Zürcher Zeitung, WELT, T-Online, NDR.de, MOPO, Tagesspiegel