Urteil zum Haspa-Schließfachraub in Norderstedt: Banken müssen nicht haften
In einem spektakulären Fall von Plünderungen der Haspa-Schließfächer in Norderstedt hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Haspa keine Haftung für die erlittenen Verluste übernimmt. Kunden, die bei dem Einbruch Millionen verloren haben, sehen sich nun ohne Entschädigungen, da die Klage auf höheren Schadenersatz abgewiesen wurde. Das Gericht entschied, dass die Haspa nicht mit einem solchen Einbruch rechnen musste. Dieses Urteil sorgt für erheblichen Unmut unter den Betroffenen, die sich fragen, ob sie dennoch Ansprüche gegen die Banken geltend machen können.
Spiegel, NDR.de, LTO.de, WAZ | Westdeutsche Allgemeine Zeitung, WELT, Hamburger Abendblatt, STERN.de, Anwalt.de, SZ.de, Kieler Nachrichten